Kosten
Ihre Grundversicherung bezahlt bei einer normalen Schwangerschaft und Geburt ohne Anrechnung zur Franchise und ohne Selbstbehalt:
- 7 Termine zur Schwangerschaftsbetreuung
- 2 Ultraschalluntersuchungen, falls gewünscht
- Beteiligung von 100.- Franken an einen Geburtsvorbereitungskurs, falls besucht
- Betreuung durch die Hebamme während der Geburt
(zuhause, im Geburtshaus oder im Spital) - Wochenbettbetreuung im Spital und/oder zuhause bis zum 10. Tag nach der Geburt
- Materialpauschalen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit
- Nachgeburtsuntersuchung 6-10 Wochen nach der Geburt
Bei Bedarf werden während der Schwangerschaft und nach der Geburt auf ärztliche Verordnung hin auch weitere Hebammenleistungen aus der Grundversicherung bezahlt, diese jedoch unter Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt.
Für die Geburt und im Wochenbett ist Ihre freischaffende Hebamme für Sie immer erreichbar. Gewisse Gemeinden übernehmen diese sogenannte Pikettentschädigung
(200 Franken für die Geburt, 115 Franken für das Wochenbett) der Hebamme, andere nicht oder nur teilweise. In diesen Fällen stellt die Hebamme eine Rechnung an die Eltern.
Zusatzversicherungen bezahlen oftmals weitere Leistungen rund um die Mutterschaft
Je nach Versicherungsgrad erhalten Sie weitere Beiträge z.B. an Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Pikettentschädigung (falls die Wohngemeinde nicht zahlt), Anteile an Infrastrukturbeiträge im Geburtshaus oder bei einer Beleghebammengeburt, Haushalthilfe, Stillgeld.
Nachfragen lohnt sich oft!