Folgende Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen:
- Sieben Kontrolluntersuchungen in der regelrecht verlaufenden Schwangerschaft, wobei eine Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche beim Arzt stattfinden sollte.
- Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt nach Bedarf statt.
- Hebammen können sowohl Ultraschalluntersuchungen verordnen als auch Laboruntersuchungen durchführen.