Hebammenleistungen

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Krankenkassenleistung Schwangerschaft 
Schwangerschaft

Krankenkassenleistung Schwangerschaft 

Folgende Leistungen der Hebammen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen: 

  • Sieben Kontrolluntersuchungen in der regelrecht verlaufenden Schwangerschaft, wobei eine Kontrolle vor der 16. Schwangerschaftswoche beim Arzt stattfinden sollte. 
  • Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt nach Bedarf statt. 
  • Hebammen können sowohl Ultraschalluntersuchungen verordnen als auch Laboruntersuchungen durchführen. 

Informationen Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Leistungen bei Mutterschaft:

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In diesem Beitrag wird beschrieben, welche Leistungen der Hebammen ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen werden.

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